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private Feiern
Beitrag vom: 03.06.2021 Die Landesregierung hat beschlossen: Bei privaten Feiern sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen zulässig. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Menschen – vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung...
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Beitrag vom: 01.06.2021 Am heutigen Dienstag möchte die Landesregierung beschließen, Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 Teilnehmern zuzulassen, in Innenräumen mit bis zu 200. Vom 3. Juni an könnten dann auch Kino-, Konzert- und Theaterbesuche wieder möglich werden – die Abstandsvorgaben werden aber voraussichtlich weiter gelten. Die genauen Vorgaben sind jedoch noch offen. Quelle: rbb24.de
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Beitrag vom: 18.08.2020 Das Kabinett verabschiedete jetzt eine sogenannte Umgangsverordnung, die die vorherige Eindämmungsverordnung ablöst und vom 15. Juni bis 16. August galt. Die bisherigen Regeln für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern, die nicht als Großveranstaltungen zählen, entfallen. In geschlossenen Räumen muss aber für Frischluft gesorgt und alle Teilnehmer müssen erfasst werden. Nicht erlaubt...
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