Private & kleinere öffentliche Feiern wieder erlaubt!

Beitrag vom: 18.08.2020

Das Kabinett verabschiedete jetzt eine sogenannte Umgangsverordnung, die die vorherige Eindämmungsverordnung ablöst und vom 15. Juni bis 16. August galt. Die bisherigen Regeln für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern, die nicht als Großveranstaltungen zählen, entfallen. In geschlossenen Räumen muss aber für Frischluft gesorgt und alle Teilnehmer müssen erfasst werden.

Nicht erlaubt sind weiterhin: Großveranstaltungen (u.a. ab 1000 Personen) sind in Brandenburg weiterhin untersagt, auch müssen Organisatoren bei allen Feiern und Versanstaltungen sicherstellen, dass Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Clubs und Discotheken müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Quelle: rbb24.de