Beitrag vom: 03.06.2021
Die Landesregierung hat beschlossen: Bei privaten Feiern sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen zulässig. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Menschen – vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung der Personenzahl.
VERANSTALTUNGEN sind mit bis zu 500 Personen im Freien und 200 in geschlossenen Räumen möglich. Allerdings gelten bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter strenge Vorgaben wie Testpflicht, Maskenpflicht, Terminvergabe und Kontaktlisten. Bei Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter wie Betriebsversammlungen oder Gremiensitzungen gibt es keine Testpflicht und Terminvergabe.
Quelle: morgenpost.de