Beitrag vom: 03.06.2021 Die Landesregierung hat beschlossen: Bei privaten Feiern sind 70 Gäste im Freien und 30 Menschen in Innenräumen zulässig. Für andere private Treffen in der Öffentlichkeit gilt dagegen eine Obergrenze von zehn Menschen – vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Wenn es sich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt, gibt es keine Begrenzung...Read More
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