Beitrag vom: 18.08.2020 Das Kabinett verabschiedete jetzt eine sogenannte Umgangsverordnung, die die vorherige Eindämmungsverordnung ablöst und vom 15. Juni bis 16. August galt. Die bisherigen Regeln für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern, die nicht als Großveranstaltungen zählen, entfallen. In geschlossenen Räumen muss aber für Frischluft gesorgt und alle Teilnehmer müssen erfasst werden. Nicht erlaubt...Read More
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